Informationen zur Mietkaution, Bürgschaft, Kaution
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie alles Wissenswerte rund um eine verlässliche Absicherung Ihres Mietverhältnisses: die Mietkaution.
Begriff:
Eine Kaution ist eine vereinbarte Sicherheitsleistung. Das Wort Kaution kommt aus dem Lateinischen "cautio", was Sicherheit / Vorsicht bedeutet. Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters zur Absicherung potentieller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis.
Höhe der Kaution:
Nach § 550 b) BGB darf eine Mietkaution für Wohnraum die 3-fache Monatsmiete nicht übersteigen. Zugrunde zu legen ist die reine Nettomiete ohne evtl. zu leistende Nebenkostenvorauszahlungen. Als Basis gilt die Nettomiete zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kaution vereinbart wird (das ist meist der Beginn des Mietverhältnisses). Steigt die Miete später, kann der Vermieter nicht noch weitere Kaution nachfordern.
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Mietkaution:
Der Vermieter fordert vom Mieter zur Sicherung der vereinbarten Rückgabe des Mietgegenstandes eine Kaution. Der Mieter erhält seine Kaution vom Vermieter zurück, wenn der Mietgegenstand (im vereinbarten Zustand) zurückgegeben wird.
Weblog / Blog zum Thema Mietkaution:
Nach Abschluss eines Mietvertrages ist es üblich, dass der Vermieter eine Kaution verlangt. Diese Kaution soll zukünftige Ansprüche des Vermieters absichern... >>> mehr
Information, Anbieter für Gewerbekautionen:
Rückzahlung, Bürgschaft, Kautionsschutzbrief
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