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Kaution - Mietkaution - Miete - Vermieter

kautionsfrei

 

Begriff:
Eine Kaution ist eine vereinbarte Sicherheitsleistung. Das Wort Kaution kommt aus dem Lateinischen "cautio", was Sicherheit / Vorsicht bedeutet.

Eine Mietsicherheit ist eine Sicherheitsleistung des Mieters, zur Absicherung potentieller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis.


Mietkaution:
Der Vermieter fordert vom Mieter zur Sicherung der vereinbarten Rückgabe des Mietgegenstandes eine Kaution. Der Mieter erhält seine Kaution vom Vermieter zurück, wenn der Mietgegenstand (im vereinbarten Zustand) zurückgegeben wird.


Höhe der Kaution:
Nach § 550 b) BGB darf eine Mietkaution für Wohnraum die 3-fache Monatsmiete nicht übersteigen. Zugrunde zu legen ist die reine Nettomiete ohne evtl. zu leistende Nebenkostenvorauszahlungen. Als Basis gilt die Nettomiete zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kaution vereinbart wird (das ist meist der Beginn des Mietverhältnisses). Steigt die Miete später, kann der Vermieter nicht noch weitere Kaution nachfordern.