Bausparvertrag
Bausparvertrag als Mietkautionskonto
Bausparen ist nach wie vor ein beliebtes Mittel, um sich möglichst schnell den Traum vom eigenen Haus zu erfüllen. Im Vorfeld wird die Summe festgelegt, über die ein Bausparvertrag abgeschlossen wird. Aber ein Bausparvertrag kann noch mehr, als den Weg zum eigenen Haus ebnen. Denn er lässt sich ohne Weiteres auch als Mietkautionskonto einsetzen. Das funktioniert folgendermaßen: Der Bausparvertrag läuft auf den Namen des Mieters, der auch die Bausparprämie erhält. Wird der Bausparvertrag als Mietkautionskonto genutzt, dann wird er an den Vermieter verpfändet. Die Bausparprämie bleibt dem Mieter dennoch erhalten.
Den Bausparvertrag als Mietkautionskonto zu nutzen, hat für Mieter einige Vorteile. Sie können auch weiterhin die Vorzüge des Bausparens nutzen. Bietet der Arbeitgeber beispielsweise vermögenswirksame Leistungen an, dann kann der Mieter diese für den Bausparvertrag einsetzen. Auch Bausparprämien kann er weiterhin erhalten. Wenn der Vermieter Geld aus dem Mietkautionskonto bekommt, dann wird dieser Betrag sozusagen als Teilbetrag aus diesem Vertrag herausgelöst. Der Bausparvertrag an sich bleibt jedoch weiterhin bestehen.
Da die Mietkaution in erster Linie dazu dient, den Vermieter abzusichern, sind die meisten Vermieter auch mit dieser Lösung - Bausparvertrag als Mietkautionskonto – einverstanden. Gerät der Mieter mit der Miete in Rückstand oder handelt es sich um ausstehende Forderungen, die nach dem beendeten Mietverhältnis beglichen werden müssen, kann die Summe aus dem Bausparvertrag entnommen werden. Für den Mieter ändert das am Prinzip Bausparen nichts. Sein Bausparvertrag läuft dennoch weiter.
Praktisch ist es deshalb, den Bausparvertrag als Mietkautionskonto zu nutzen, da der Mieter die Summe nicht auf einmal dem Vermieter zur Verfügung stellen muss. Früher war es meist so, dass ein Sparbuch mit dem entsprechenden Kautionsbetrag angelegt wurde, das dann dem Vermieter übergeben wurde. Der Nachteil hierbei: Die Kaution musste erst einmal vom Mieter aufgebracht werden und stand für die Einrichtung der Wohnung zunächst einmal nicht zur Verfügung. Das ist bei einem Bausparvertrag anders. Denn die Geldreserven des Mieters werden zuerst einmal nicht angetastet.
So kann das Geld in die Einrichtung der Wohnung investiert werden. Muss die gesamte Kaution oder ein Teilbetrag an den Vermieter gezahlt werden, wird diese Summe aus dem Bausparvertrag entnommen. Der Bausparvertrag an sich läuft jedoch weiterhin, so dass der Mieter die Vorteile des Bausparens auch weiterhin nutzen kann. Wer also einen Bausparvertrag sein Eigen nennt, sollte sich überlegen, ob die Variante - Bausparvertrag als Mietkautionskonto – auch für ihn in Frage kommt.