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Verpfändetes Sparbuch

Verpfändetes Sparbuch als Mietkaution

Meist entscheiden sich die Mieter für die Barmietkaution. Oft wissen sie auch gar nicht, dass es neben der Möglichkeit den Mietkautionsbeitrag in bar zu zahlen oder eine Überweisung auf das Konto des Vermieters zu tätigen, noch andere Möglichkeiten gibt. Wie bzw. in welcher Form die Mietkaution hinterlegt wird, wird zwischen Vermieter und Mieter im Mietvertrag vereinbart.

Hat der Mieter bereits ein eigenes Sparbuch, kann er dieses für die Dauer der Mietzeit dem Vermieter überlassen bzw. verpfänden. Hat er noch kein Sparbuch, kann er ein Sparbuch einrichten, die Mietkautionssumme einbezahlen und das Sparbuch mit diesem Geldbetrag dem Vermieter als Pfand überlassen. Im Sparbuch wird dann ein Pfändungsvermerk eingetragen.