Bankbürgschaft
Bankbürgschaft / Bankaval / Avalkredit
Wenn Mieter die Mietkaution bargeldlos hinterlegen möchten, ist die Bankbürgschaft eine Möglichkeit dazu. Verglichen werden kann sie mit einer Art Kleinkredit, den die Bank dem Mieter gewährt. Bei der Hausbank des Mieters ist die Bankbürgschaft in der Regel problemlos zu beantragen. Für diese Bankbürgschaft wird ein extra Konto bei der Bank eröffnet. Die Bank fungiert quasi als Bürge des Mieters und verpflichtet sich mit der Bankbürgschaft dazu die (berechtigten) Forderungen des Vermieters zu begleichen, wenn der Mieter selbst dazu nicht in der Lage sein sollte. Mit einer Bankbürgschaft als Mietkautionsform kann der Mieter seine Liquidität schonen und seinen Kontokorrentkredit entlasten. Zudem ist eine Bankbürgschaft schnell und einfach abzuwickeln, wobei nur geringe Kosten anfallen. Gerade dann, wenn der Mieter in eine neue Wohnung umziehen möchte, in der neuen Wohnung Kaution bezahlen muss, aber vom ehemaligen Vermieter die Mietkaution noch nicht zurückerhalten hat, bietet sich eine Bankbürgschaft an.