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Kautionsschutzbrief

Kautionsschutzbrief als Mietkaution

Neben den allgemein bekannten Mietkautionsformen wie Barkaution und Sparbuch haben sich in den letzten Jahren zahlreiche weitere Alternativen dazu entwickelt. Eine dieser Möglichkeiten ist der Kautionsschutzbrief. Denn mit diesem wird die Haushaltskasse beim Umzug nicht unnötig strapaziert. Wer schon einmal umgezogen ist kennt das Problem: Die Kaution vom ehemaligen Vermieter ist noch nicht zurückgezahlt worden, der neue Vermieter will aber seine Mietkaution bereits haben. Das heißt in der Regel eine Doppelbelastung fürs eigene Portmonee. Mit einem Kautionsschutzbrief kann dieses Problem umgangen werden.

Der Kautionsschutzbrief bietet Mietern und Vermietern Vorteile. Mieter müssen keine Doppelbelastung beim Umzug tragen, Vermieter haben die Sicherheit im Falle eines Falles die Kaution schnell zu bekommen. Wer als Mieter einen Kautionsschutzbrief beantragen möchte, sollte über ausreichend Bonität verfügen. Es vergehen nur wenige Tage, bis der Mieter nach der Antragstellung die Bürgschaftsurkunde erhält und sie seinem Vermieter übergeben kann. Für beide Seiten also eine sichere Sache.

Vermieter profitieren aber noch auf eine andere Weise. Vor allem Vermieter und Verwalter, die nicht nur eine Wohnung zu vermieten bzw. zu verwalten haben, kennen den Kostenaufwand, der mit Kontoführung und Abrechnungen verbunden ist. Der Kautionsschutzbrief vereinfacht dies alles. Vermieter können hierdurch ihre Verwaltungskosten senken. Davon profitieren letztendlich auch die Mieter. Denn mit dem Kautionsschutzbrief ist es nun schneller und günstiger möglich, eine Mietkaution zu stellen.

Mieter können die finanzielle Freiheit, die sie durch den Kautionsschutzbrief erlangen, beispielsweise für die Einrichtung der Wohnung nutzen. Und die finanziellen Hürden, die oftmals einem Umzug im Wege stehen, fallen durch den Kautionsschutzbrief weg. Somit wird es leichter, nach einer neuen Wohnung Ausschau zu halten und bei günstigen Angeboten sofort zuzugreifen. Der Kautionsschutzbrief kommt auch bei den Mietern in Frage, die keine Bankbürgschaft erhalten. Informieren lohnt sich.

Generell kann der Kautionsschutzbrief als eine Art Versicherung gesehen werden, die jährlich bezahlt wird. Auch wer keine Kaution aufbringen kann, wird sich über diese Option freuen. Zudem ist es vergleichsweise einfach, den Vermieter von dieser Art der Mietkautionszahlung zu überzeugen. Denn für den Vermieter bietet der Kautionsschutzbrief maximale Sicherheit.