Startseite | Sitemap | ImmobilienINFO | Über | Presse | Impressum
Sie sind hier: Startseite // fremdfinanziert

Mietkautionsbürgschaft

Mietkautionsbürgschaft als Mietkaution

Eine Mietkautionsbürgschaft ist im Grunde genommen nicht anderes als eine ganz normale Bürgschaft. Auch hier ist ein Bürge notwendig, in diesem Falle für die Mietkaution. Wenn ein Vermieter eine Mietbürgschaft akzeptiert, dann muss der Mieter als Sicherheit eine Bürgschaft in Höhe der Kautionssumme stellen. In der Regel kommen als Bürge für die Mietkaution Banken und Sparkassen in Frage, seltener natürliche Personen, wie beispielsweise innerhalb der Familie.

Übernimmt die Bank oder Sparkasse die Mietkautionsbürgschaft, dann verpflichtet sich das Kreditinstitut für eventuelle Verbindlichkeiten des Mieters einzutreten. Das ist dann der Fall, wenn der Mieter nicht zahlt, obwohl berechtigte Forderungen seitens des Vermieters bestehen. In solch einem Fall kann sich der Vermieter zur Begleichung seiner Ansprüche an das Kreditinstitut wenden, das die Mietkautionsbürgschaft übernommen hat. Nimmt ein Mieter die Kautionsbürgschaft bei einem Kreditinstitut in Anspruch, muss er eine einmalige Gebühr und eine jährliche Zahlung leisten.

Manche Vermieter lehnen diese Form der Mietkaution ab, da sie hier Schwierigkeiten bei der Inanspruchnahme befürchten. Sie bevorzugen das klassische Sparbuch, da sie bei diesem vermeintlich leichter ihre Ansprüche durchsetzen können. Aber auch Mieter sind nicht alle von der Mietkautionsbürgschaft überzeugt. Denn Zinsen fallen bei dieser Form der Mietkaution nicht an. Wohnt der Mieter über lange Jahre in einer Mietwohnung, kann er in dieser Zeit keine Zinsen bei der Mietkaution erwirtschaften. Beim klassischen Sparbuch sähe das ganz anders aus.

Während also private Mieter die Mietkautionsbürgschaft oft nur zögerlich in Erwägung ziehen, sieht das bei gewerblichen Mietern schon ganz anders aus. Denn gewerbliche Mieter können die entstehenden Kosten bei einer Mietbürgschaft steuerlich geltend machen. Für sie lohnt sich daher diese Variante der Mietkautionszahlung eher als bei privaten Mietern. Bei letzteren kommt es noch dazu auf die Sicherheiten an. Denn auch bei einer Mietbürgschaft will die Bank oder Sparkasse Sicherheiten sehen. Auch danach berechnen sich die Kosten für die Mietkautionsbürgschaft.