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Mietkautionsversicherung

Mietkautionsversicherung als Mietkaution

Heute ist es fast schon Standard, dass beim Bezug einer neuen Wohnung oder eines Mietshauses eine Mietkaution verlangt wird. Meist beläuft sich diese auf drei Netto-Monatsmieten. Die Kaution dient dem Vermieter dazu, Schäden, die vom Mieter möglicherweise verursacht und nicht behoben wurden, zu reparieren bzw. reparieren zu lassen. Darüber hinaus dient die Mietkaution als Sicherheit für die Abrechnung der Nebenkosten. Da die Nebenkostenabrechnung oftmals erst nach dem Auszug des Mieters vorliegt, ist die Mietkaution in diesen Fällen eine Sicherheit für den Vermieter.

So nachvollziehbar die Argumente der Vermieter sind, so berechtigt sind auch die Einwände der Mieter. Denn die Zahlung der Kaution stellt Mieter oftmals vor große Probleme. Zum einen bekommen sie die Kautionssumme bei Auszug nicht gleich von ihrem ehemaligen Vermieter ausgehändigt bzw. überwiesen, zum anderen müssen sie aber beim neuen Vermieter auch wieder eine Kaution zahlen. Ein finanzieller Balanceakt, der für viele Mieter gar nicht zu meistern ist. Denn Mietkautionssummen über 2.000 Euro sind keine Seltenheit. Ein Betrag, über den in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wohl viele Mieter nicht einfach so frei verfügen können.

Einen Ausweg aus dieser Misere bietet die Mietkautionsversicherung. Wie der Name bereits sagt, übernimmt bei dieser Art der Mietkautionssicherung eine Versicherungsgesellschaft die Bürgschaft über die Mietkautionssumme. Tritt der Fall ein, dass die Mietkaution vom Vermieter in Anspruch genommen werden muss, meldet er dies der Versicherungsgesellschaft und bekommt von dieser das Geld ausbezahlt. Für den Vermieter heißt das: maximale Sicherheit bei der Mietkaution.

Für Mieter hat die Mietkautionsversicherung den Vorteil, dass das Geld für die Kaution nicht sofort in Bar aufgebracht werden muss. Stattdessen wird an die jeweilige Versicherungsgesellschaft ein Jahresbeitrag gezahlt. Wie hoch dieser ist, richtet sich nach der Versicherungsgesellschaft und der Höhe der Mietkaution. Denn der Beitrag, der an die Gesellschaft zu leisten ist, wird in Abhängigkeit von der Kautionssumme berechnet.

Mit einem kleinen Nachteil müssen Mieter, die eine Mietkautionsversicherung in Anspruch nehmen, allerdings leben. Denn anders als beispielsweise beim Mietkautionssparbuch werden hier natürlich keine Zinsen gutgeschrieben. Zudem müssen Mieter einen Beitrag an die Versicherung leisten. Allerdings müssen sie bei einem Wohnungswechsel auch nicht sofort eine hohe Kautionssumme an den Vermieter zahlen. Daher gleicht sich dieser minimale Nachteil schnell wieder aus. Zumindest für Mieter, die das Geld für die Mietkautionssumme nicht zur freien Verfügung haben.