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Sicherung der Liquidität durch Mietbürgschaft

Für Gewerbekunden ist Liquidität besonders wichtig. Besonders in Krisenzeiten ist die Sicherung der Liquidität die wichtigste Maßnahme. Mietbürgschaften sind deshalb für Unternehmen oft eine gute Alternative gegenüber anderen Lösungen. Eine Mietbürgschaft ist eine verlässliche Form der Mietkaution für Gewerbeobjekte. Bei solch einer Mietkaution garantiert ein Bürge im Rahmen der Mietbürgschaft bis zu einer vorher vereinbarten Bürgschaftssumme für potenzielle Schäden des Mieters aufzukommen. Die Liquidität des Mieters ist bei diesem Mietkautionsmodell nicht in Frage gestellt, denn er muss weder Bargeld hinterlegen noch ein Sparkonto bzw. Kautionskonto mit der Kautionssumme eröffnen. Gegenüber dem Bürgen leistet der gewerbliche Mieter eine vereinbarte Summe. Ist nun der Fall eingetreten, dass der Mieter einen Schaden verursacht hat, kann sich der Vermieter an den Bürgen halten. Dieser wird, insbesondere dann, wenn der gewerbliche Mieter nicht zahlungsfähig ist, dem Vermieter Schadenersatz leisten. In jedem Fall aber wird sich der Bürge aufgrund der geleisteten Zahlungen an den gewerblichen Mieter wenden, um sich diese zurückerstatten zu lassen.

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Höhe der Mietkaution für Geschäftsräume

Die Mietkaution für Wohnungen ist mit der Mietkaution für Geschäftsräume nicht zu vergleichen. Werden Wohnräume an einen Mieter vermietet, dann ist die zu zahlende Mietkaution auf den Betrag von drei netto Monatsmieten begrenzt. Bei der Vermietung von Geschäftsräumen sieht dies hingegen etwas anders aus. Da es bisher keine entsprechenden Vorschriften für die Höhe der Mietkaution für Gewerbekunden gibt, richtet sich die Höhe der zu zahlenden Mietkaution immer nach der individuellen Vereinbarung, die Gewerbekunden und Vermieter treffen. Selbst eine Mietkaution in Höhe eines siebenfachen Betrages der Monatsmiete wird von Gerichten als zulässig empfunden. Die bei privaten Vermietungen üblichen drei netto Monatsmieten Mietkaution werden bei Gewerbekunden meist überschritten. Auch bei der Verzinsung können beide Parteien individuelle Regelungen treffen. Eine Verzinsung kann möglich sein, kann jedoch auch vertraglich ausgeschlossen werden. Derzeit gibt es zwar noch keine gesetzliche Höchstgrenze für eine Mietkaution bei einem Mieteverhältnis für Gewerbekunden, allerdings sind etwaige Klauseln, die das Sicherheitsinteresse des Vermieters deutlich übersteigen, unangemessen. Um ihre Liquidität zu sichern, kann es für Gewerbekunden sinnvoll sein, eine Mietbürgschaft abzuschließen, statt die Mietkaution in bar zu zahlen. Wird eine Kautionsbürgschaft gewählt, sollte in der Bürgschaft immer genau definiert werden, wofür gebürgt wird. Zudem ist eine Befristung der Bürgschaft ratsam.

Müssen Vermieter Mietbürgschaften akzeptieren?
Zwar haben sich Bürgschaften für die Mietkaution bei gewerblichen Mietflächen durchgesetzt, jedoch ist der Vermieter nicht verpflichtet, eine Bürgschaft als Mietsicherheit anzuerkennen.

Vorzeitige Beendigung von Zeitmietverträgen
In der Regel sind Gewerbemietverträge auf eine recht lange Dauer angelegt. Oftmals sind es drei, fünf oder sogar zehn Jahre, für die ein Gewerbemietvertrag gilt. Bei einem solch langen Zeitraum kann es durchaus passieren, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ändern und der Zeitmietvertrag vorzeitig beendet werden soll. Willigt der Vermieter ein, entstehen keine Probleme. Anders hingegen sieht es aus, wenn der Vermieter einer vorzeitigen Beendigung des Zeitmietvertrages nicht zustimmt. Hier hilft dann oft nur der Weg zum Anwalt.