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Höhe der Mietkaution

Die Mietkaution ist eine der wichtigsten Grundlagen, um eine Wohnung oder ein Haus anmieten zu können. Gemeint ist damit die Hinterlegung eines bestimmten Geldbetrages beim Vermieter. Die Mietkaution ist allerdings nicht zwingend erforderlich, sie muss nur dann hinterlegt werden, wenn eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag getroffen wurde.

Die Kautionshöhe beträgt in der Regel drei Monatsmieten. Dabei sind grundsätzlich die Kaltmieten anzusetzen, ohne Betriebskosten oder Kosten für Heizung und Warmwasser. Die Mietkaution kann bei Bedarf jedoch auch in anderer Höhe festgelegt werden, hier kommt es immer auf die individuellen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter an.

Die Höhe der Mietkaution kann für potenzielle Mieter schnell zur finanziellen Belastung werden. Aus diesem Grund sieht das Gesetz vor, dass die Mietkaution in drei gleichen Raten gezahlt werden darf. Die erste Rate ist sofort mit Beginn des Mietverhältnisses fällig, weitere Raten werden dann in der Regel monatlich fällig, wobei auch hier wieder individuelle Vereinbarungen zum Einsatz kommen können.

Die Mietkaution soll vor allem als Sicherheit für den Vermieter gelten, sollte der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommen. Sie ist allerdings nur treuhänderisch zu verwalten. Dabei muss sie getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden, so dass im Falle einer Insolvenz kein Zugriff darauf erfolgen kann. Ebenfalls ist eine mündelsichere Anlage zu wählen, um die Mietkaution anzulegen.

Für Mieter und Vermieter ergeben sich durch die Hinterlegung der Mietkaution verschiedene Vorteile. Während Vermieter im Fall der Fälle vor Mietausfällen, Reparaturkosten und Nachzahlungen für die Betriebskosten abgesichert sind, steigern Mieter das Vertrauen der Vermieter in sie, wenn sie eine Mietkaution hinterlegen. Üblicherweise wird die Mietkaution als Barkaution hinterlegt, alternativ sind auch Bankbürgschaften möglich, allerdings eher selten in der Praxis anzutreffen. Ebenfalls kann ein gemeinsames Sparbuch angelegt werden, welches jedoch einen Sperrvermerk beinhalten muss. Es dürfen keine weiteren Gelder auf dieses Sparbuch eingezahlt oder abgehoben werden. Die Kautionshöhe bleibt während der gesamten Mietdauer gleich.