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Die Mietkaution aus Mietersicht

Die Mietkaution ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird jedoch häufig durch die individuellen Mietverträge zwischen Vermieter und Mieter vereinbart. Bei der Höhe der Mietkaution gibt es ebenfalls Unterschiede, sie ist allerdings auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt. Das geht aus § 550b BGB hervor. Aus Mietersicht stellt die Zahlung der Mietkaution eine finanzielle Belastung dar, da zusätzlich zur laufenden Miete maximal drei Raten fällig werden, um die Kaution zu hinterlegen.

Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die Mietkaution hinterlegt werden kann. Die Barkaution, die noch immer die häufigste Form der Mietkaution ist, ist aus Mietersicht recht riskant für den Mieter. Dennoch wird die Kaution häufig auf diese Weise gezahlt. Mieter sollten dabei einiges beachten: Zunächst einmal gilt, dass Vermieter gesetzlich verpflichtet sind, die Mietkaution in Form einer sicheren Geldanlage anzulegen. Diese Anlage muss getrennt vom sonstigen Vermögen des Vermieters geführt werden. Doch nur der Mieter kann die korrekte Anlage der Mietkaution überprüfen und das sollte er auch regelmäßig tun.

Möglich sind alle Geldanlagen, die sicher sind, genauer die mündelsicher sind. Üblicherweise wird ein Sparbuch angelegt. Die Mietkaution muss so verzinst werden, wie Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Die Überprüfung kann durch Vorlage des Sparbuchs erfolgen. Regelmäßige Kontoauszüge sollte der Mieter ebenfalls verlangen, um weiter sicher sein zu können, dass die Mietkaution noch korrekt angelegt ist. Tut er dies nicht, riskiert er, dass seine Mietkaution im Falle der Insolvenz des Vermieters einfach weg ist. Weigert sich der Vermieter die korrekte Anlage der Kaution zu bestätigen, haben Mieter das Recht, die Mietzahlungen solange einzustellen, bis die Höhe der Mietkaution erreicht ist.

Eine Alternative zur Barkaution ist die Bankbürgschaft, die zunehmend häufiger gewählt wird. Allerdings ist sie nicht jedem Mieter gleichermaßen zu empfehlen. Die Bankbürgschaft bedeutet zwar, dass die Mietkaution nicht sofort fällig wird, allerdings müssen jährliche Gebühren gezahlt werden, die je nach Bank zwischen zwei und drei Prozent der Bürgschaftssumme betragen. Zudem wird eine Bankbürgschaft nur dann gewährt, wenn eine ausreichende Bonität vorliegt.