Ratgeber zum Thema Mietkaution
Mietkaution und Rückzahlung der Mietkaution:
Muss die Mietkaution automatisch bei Abschluss eines Mietvertrages gezahlt werden?
Nein. Kein Mieter muss beim Abschluss eines Mietvertrages automatisch eine Kaution hinterlegen. Nur dann, wenn im Mietvertrag eine solche Mietsicherheit vereinbart wurde, muss der Mieter dem Vermieter eine Mietkaution zahlen.
Ist die Höhe der Mietkaution frei verhandelbar?
Ja. Allerdings gibt es eine maximale Obergrenze. Mehr als drei Netto-Monatsmieten darf ein Vermieter nicht fordern.
Wie muss die Kaution übergeben werden?
Häufig wählen Mieter die Variante Barkaution. Bei dieser Form übergibt der Mieter dem Vermieter den Kautionsbetrag in bar oder überweist ihn. Alternativ sind Bankbürgschaften, Sparbücher und andere Anlageformen denkbar.
Darf die Mietkaution in Raten gezahlt werden?
Ja. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. In den beiden nachfolgenden Monaten werden dann jeweils die restlichen zwei Raten gezahlt.
Darf der Vermieter die Mietkaution auf seinem normalen Girokonto „aufbewahren“?
Nein. Der Vermieter muss die von dem Mieter an ihn übergebene Kaution von seinem übrigen Vermögen getrennt halten. Zudem muss er die Mietkaution so anlegen, dass der übliche Zinssatz anfällt.
Stehen die Zinsen dem Mieter oder dem Vermieter zu?
Die Zinsen, die aus der Anlage der Mietkaution entstehen, werden immer dem Mieter zugeschrieben. D.h., bei Beendigung des Mietverhältnisses wird die Mietkaution inklusive der bis dato angefallenen Zinsen dem Mieter ausgehändigt bzw. überwiesen.
Muss die Mietkaution aufgestockt werden, wenn die Miete erhöht wird?
Nein. Die Mietkaution darf höchstens drei Netto-Monatsmieten betragen. Die Basis für die Kaution ist die Nettomiete zu Beginn des Mietverhältnisses. Steigt die Miete im Laufe der Zeit, bleibt die Kautionssumme trotzdem gleich. Der Vermieter darf nicht vom Mieter verlangen, dass er nun eine höhere Kaution zahlen muss.
Beispiel: Die Nettomiete betrug bei Abschluss des Mietvertrages 700 Euro netto. Die Mietkaution wurde auf 2.100 Euro festgelegt. Hat sich nunmehr im Laufe der Jahre die Miete auf 780 Euro monatlich erhöht, darf der Vermieter nicht 240 Euro zusätzlich für die Kautionssumme verlangen.
Darf ein Vermieter auch bei einem zeitlich befristeten Mietvertrag eine Mietkaution fordern?
Ja. Auch, wenn zum Beispiel die Wohnung befristet für ein Jahr angemietet wird, kann der Vermieter eine Mietsicherheit in Höhe von drei Netto-Monatsmieten fordern. Die Obergrenze von höchstens drei Monatsmieten netto gilt auch bei zeitlich befristeten Mietverträgen.
Wo können die Kriterien für Mietsicherheiten nachgelesen werden?
Geregelt wird dies in Paragraph 551 BGB.
Kann die Mietkaution auch eine oder zwei Netto-Monatsmieten betragen?
Ja. Es gibt auch Mietverhältnisse, in denen gar keine Kaution gefordert wird. Die Zahlung einer Mietsicherheit ist immer eine individuelle Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter. Die Mietsicherheit darf jedoch höchstens drei Monatsmieten netto betragen. Zulässig sind jedoch auch Vereinbarungen zwischen Mietern und Vermietern über niedrigere Mietkautionen. Sind beide Parteien damit einverstanden, kann der Kautionsbetrag auch in Höhe einer oder zwei Monatsmieten als Kautionsbetrag gezahlt werden.

