Rückzahlung

kautionsfrei

Checkliste zur Mietkautions-Rückzahlung

Beim Thema Mietkaution wird oft das bis dahin gute Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter getrübt. Ist bei der Zahlung der Mietkaution zwischen beiden Parteien noch alles in Ordnung, hört das bei der Rückzahlung der Mietkaution oft schlagartig auf. Das gute Verhältnis ist dahin, Gerichte und Rechtsanwälte sind nun am Zug. Doch soweit muss es meist gar nicht kommen, wenn Mieter und Vermieter ein paar Punkte beachten.

Protokoll der Wohnungsübergabe
Dies sollte beim Einzug und beim Auszug unbedingt erstellt werden. Gesetzlich ist es nicht vorgeschrieben. Im Interesse des Mieters, der am Ende der Mietzeit problemlos seine Mietkaution zurückbekommen möchte, ist es aber in jedem Fall. Es sichert aber auch den Vermieter ab. Da es für beide Parteien Vorteile hat, ist es sinnvoll, ein Übergabeprotokoll zu erstellen. Das ist natürlich nur dann von Nutzen, wenn wahrheitsgemäß und vollständig alle Punkte ausgefüllt werden. Falls nicht bekannt ist, wie solch ein Übergabeprotokoll aussieht, kann eine Vorlage im Internet genutzt werden. Im Protokoll der Wohnungsübergabe wird genau festgehalten, wie der Zustand der einzelnen Räume ist, ob alles in Ordnung ist oder ob Mängel beseitigt werden müssen.

Beispiel: Der Mieter mietet eine Wohnung inklusive Küche und Einbaugeräte an. Auch eine Mikrowelle gehört zur Ausstattung dazu. Die Funktionstüchtigkeit sollte in jedem Fall vom Mieter im Beisein des Vermieters geprüft werden. Hat nämlich die Mikrowelle Mängel und funktioniert sie bereits beim Einzug des Mieters nicht, kann der Mieter dies nicht nachweisen, wenn kein Übergabeprotokoll erstellt wurde. Beim Anfertigen des Übergabeprotokolls wird die Funktionstüchtigkeit der Mikrowelle geprüft und dabei festgestellt, dass die Türe der Mikrowelle nicht auf Knopfdruck aufgeht. Dies stellt einen Mangel dar, der in das Protokoll aufgenommen wird. Der Vermieter verpflichtet sich, die Mikrowelle auf seine Kosten reparieren zu lassen. Dies wird ebenfalls im Protokoll der Wohnungsübergabe festgehalten. Auch der Zeitpunkt, an dem die Reparatur ausgeführt sein soll. Wurde dann die Reparatur tatsächlich erledigt, wird dies nachgetragen. Den Wahrheitsgehalt dieser Aussage bestätigen beide Parteien mit ihrer Unterschrift. Beim Auszug des Mieters wird ebenso die Funktionstüchtigkeit der Mikrowelle geprüft. Hier sollte alles einwandfrei funktionieren.

Die Mietkaution muss erst dann zurückgezahlt werden, wenn alle Ansprüche des Vermieters erfüllt sind.

Dazu gehören neben der ordnungsgemäßen Rückgabe der Wohnung auch die vollständige Begleichung der Nebenkosten. Zu diesem Zweck erstellt der Vermieter eine Endabrechnung, die der Mieter prüft. Sind alle Ansprüche des Vermieters erfüllt, muss er die Rückzahlung der Mietkaution umgehend vornehmen. Allerdings steht ihm eine angemessene Frist zur Prüfung seiner Ansprüche zu. Durchschnittlich kann diese drei Monate betragen. Die Gerichte entscheiden in solchen Fällen nicht einheitlich, so dass manche Vermieter sich auch sechs Monate oder länger zur Prüfung ihrer Ansprüche Zeit nehmen. Geht es allerdings nur noch um die Abrechnung der Nebenkosten und ist die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben worden, hat der Vermieter nicht das Recht, die gesamte Kautionssumme einzubehalten. Vielmehr darf er nur den Teil behalten, der für die Sicherheitsleistung der Betriebsausgaben gilt.

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