Startseite | Sitemap | ImmobilienINFO | Über | Presse | Impressum
Sie sind hier: Startseite // Ratgeber

Weblog zu Miete und Vermieten

Weblog zu Miete und Vermieten

Antwort schreiben  Neues Thema erstellen  Zurück zur Übersicht

Balkon

Andreas (06.07.2011 11:27)
Hallo,
Ich habe heute eine Frage und die bezieht sich auf meine Wohnung. Ich lebe seit 20 Jahren in einer schönen Wohnung und war immer zufrieden. Leider ist unser Hauseigentümer im letzten Jahr verstorben und der Erbe, ein Enkel hat jetzt die Kontrolle über das Haus. Seitdem ist die Freude getrübt, denn er schikaniert uns ständig. Wenn sich die Mieter auflehnen, dann sagt er kurz und bündig, dann zieht doch aus. Wir vermuten, dass er das Haus leer haben möchte und dann diese Wohnungen dann als Eigentumswohnungen verkaufen will. Einige sind seinen Rat gefolgt und haben sich andere Wohnungen gesucht. Ich denke aber nicht daran, das Feld zu räumen. Jetzt hat er eine neue Schikane auf Lager, er möchte an jeder Wohnung einen Balkon anbringen lassen. Sein Argument ist, damit erhöht sich der Wohnkomfort und darüber müssten wir doch froh sein. Aber einige Mieter möchten kein Balkon, weil dieser Licht wegnimmt und wir befürchten eine höhere Miete. Gibt es hier in diesem Blog erfahrungen über das Anbringen eines Balkons?
Vielen Dank für die Informationen.
Gruß Andreas


Berater (06.07.2011 11:37)
Nein so einfach geht das nicht, der Vermieter benötigt eine gemeinsamen Beschluss. Weigert sich ein Mieter und möchte keinen Balkon, dann kann er das nicht umsetzen. Auch muss er vorher die Baukosten offen legen und über eventuelle Mieterhöhungen informieren. Hier in diesem Blog befindet sich eine super Unterseite. Dort sind die urteile und Begründungen aufgelistet und auch das über den Balkon steht dort etwas, einfach einmal anschauen.

Michael (06.07.2011 22:13)
Ich habe das Thema aufgenommen und zitiere diesen Artikel:

Zunächst muss die baurechtliche Seite abgeklärt werden: "Der Balkonanbau muss genehmigungsfähig sein", sagt Wolfgang Queißer, Sachverständiger im Verband privater Bauherren in Berlin.
Dafür muss der geplante Balkon je nach Bundesland unterschiedliche Bedingungen erfüllen, zum Beispiel was den Abstand zum Nachbarn angeht. Auch der örtliche Bebauungsplan spielt dabei eine Rolle: Möglicherweise dürfen bestimmte Baulinien und Fluchten nicht überbaut werden. Und es muss der Denkmalschutz berücksichtigt werden. Diese baurechtlichen Vorgaben bilden den Rahmen für die Detailplanung.
Auch ohne fachliche Beratung wird sich jeder Bauherr zunächst überlegen: Wo soll mein Balkon hinkommen? "Das hängt zunächst von der Nutzung der Innenräume ab", erklärt Christian Schramm, Vizepräsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Vor einem Bad oder einem Schlafzimmer wird ein Balkon eher selten angebaut.

Vermieter (09.07.2011 08:03)

Ein Balkon erhöht den Wert der Immobilie und so werden gerade bei Altbausanierungen nachträglich Balkons angebracht. Ein Balkon nimmt kein Licht weg, im Gegenteil, bei dem Einbau einer Tür erhöht sich der Lichteinfall. Es gibt zwei Möglichkeiten einen Balkon nachträglich einzubringen. So gibt es einen Balkon der wird in das Mauerwerk verankert oder auch den freistehenden Balkon. Meine Mieter äußern sich jedenfalls sehr positiv über den Balkon und sind zufrieden mit dem Einbau. Er bietet einfach mehr Wohnfläche und im Sommer können die Mieter auf einem schön gestalteten Balkon ihre Zeit verbringen. Daran sollte mann auch denken.


Eigentümer (09.07.2011 11:30)
Hallo,
Das mit dem Hinweis über die Urteile finde ich super. Das ist bein ausgesprochener guter Service. Vielen Dank an den Betreiber für dieses Angebot.

mietkaution.com übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit, Richtigkeit und Qualität der auf dieser Seite bereitgestellten Informationen und Beiträge.