Weblog zu Miete und Vermieten
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Nebenkosten
![]() | Gerald (29.09.2011 07:42) Hallo, Ein wunderbarer Blog hier mit vielen guten Informationen. Bei uns in der Familie ist ein Streit entbrannt über die Nebenkosten einer Mietwohnung. Wir haben einen Fahrstuhl in unserem Haus, was 9 Etagen hoch ist. Es gibt zwei Wohnungen die liegen Hochparterre und benutzen diesen Fahrstuhl nicht, da ja dieser auf der gleichen Ebene liegt. Sie brauchen also für die Benutzung eigentlich nichts bezahlen, oder? Was gehört eigentlich alles zu den Nebenkosten? Vielen Dank für die Informationen. |
![]() | Andreas (29.09.2011 08:26) Also hier gilt auch der Vertrag, alle Nebenkosten, die im Mietvertrag stehen sind erst einmal bindend. Sind diese aber nicht zulässig, ist das vor einem Gericht klären zu lassen. Aus dem Bauch heraus sage ich, der Mieter muss die Nebenkosten des Fahrstuhls bezahlen. Denn er kann ja auch den Fahrstuhl benutzen zum Besuch eines Nachbarn zum Beispiel. |
![]() | Vermieter (29.09.2011 09:27) Zu den Nebenkosten gehören unter anderem: Wasserkosten, Abwasser, Straßenreinigung / Müllabfuhr, Hausreinigung / Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Versicherungen |
![]() | Vermieter II (29.09.2011 12:53) Hallo noch einmal zum Thema Fahrstuhl. Es muss im Mietvertrag vereinbart sein. Das sind Kosten des Betriebsstroms, der Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege und Reinigung sowie regelmäßige Prüfung der Betriebssicherheit und Betriebsartbereitschaft. |
![]() | Mieter (29.09.2011 13:10) Die Nebenkosten sind mittlerweile zur 12. Miete geworden. Eine Studie des Deutschen Mieterbundes zeugt, dass jede zweite Abrechnung falsch ist. Jedoch viele Mieter versäumen, es die Nebenkostenabrechnung zu kontrollieren oder Einspruch zu erheben. Durchschnittlich zahlen Mieterhaushalte zwischen 1.800 und 2.400 Euro jährlich an Betriebskosten. Fehler in der Abrechnung müssen teuer bezahlt werden. Jetzt gibt es eine Broschüre als Ratgeber. Unbedingt zu empfehlen. |
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