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Die Mietkaution aus Vermietersicht

Vermieter sind die vorrangigen Nutznießer der Kaution, so heißt es zumindest immer. Sicher ist die Mietkaution eine gewisse Sicherheit für Vermieter. Allerdings darf man auch nicht vergessen, dass Schäden an der Wohnung, wie sie durch Mietnomaden und Co. immer wieder publik werden, alleine mit der Mietkaution bei weitem nicht beglichen werden können. Zunächst ist dabei zu beachten, dass Mietnomaden oft monatelang ihre Miete nicht bezahlen und die Wohnung völlig verwüstet hinterlassen. Das geschieht aber oft auch erst nach einem mindestens einjährigen Rechtsstreit. Dass die Kaution, die laut § 550b BGB maximal drei Nettokaltmieten betragen darf, bei weitem nicht ausreicht, um Gerichts- und Anwalts-, Räumungs- und Wiederherrichtungskosten zu begleichen, dürfte wohl Jedermann klar sein.

Dennoch wenden immer mehr Vermieter die Mietkaution an, die keinesfalls verpflichtend vom Gesetz her vorgeschrieben ist. Vielmehr muss sie zwischen Mieter und Vermieter explizit im Mietvertrag vereinbart werden. Wichtig ist sie aus Vermietersicht zur Schaffung von Vertrauen. Wer bereit ist, bis zu drei Monatsmieten zu bezahlen, wird voraussichtlich auch seine Miete bezahlen. Allerdings, eine Garantie dafür gibt es nicht.

Selbst wenn die Mieten stets pünktlich bezahlt wurden und auch keine anderweitigen Probleme mit dem Mieter aufgetreten sind, kann eine Mietkaution sinnvoll sein. Nach dem Auszug des Mieters etwa muss noch eine Betriebskostenabrechnung erstellt werden. Entsteht daraus eine Nachzahlung bietet das für den Vermieter den Vorteil, dass er diese Nachzahlung, sollte er sie nicht vom Mieter eintreiben können, noch mit der Kaution verrechnen kann. Somit ist die Gefahr geringer, auf etwaigen Restforderungen nach dem Auszug des Mieters sitzen zu bleiben. Des Weiteren besteht durch die Möglichkeit der Einbehaltung der Kaution ein gewisses Druckmittel, um den Mieter zu Schönheitsreparaturen zu bringen oder die Miete bis zum Ende der Mietzeit zu bezahlen.

Schwierig ist allerdings die Verwaltung der Kaution. Da diese getrennt vom restlichen Vermögen des Vermieters angelegt werden muss und keine Verluste bei der Geldanlage entstehen dürfen, also nur konservative Anlagen in Betracht kommen, ist der Verwaltungsaufwand für Vermieter recht groß. Nicht selten bevorzugen sie deshalb statt der Kaution auch eine Bankbürgschaft, die keinerlei Verwaltungsaufwand erfordert und für den Vermieter kostenfrei ist.

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